Einstellungen
Cookies - ePrivacy Verordnung (ePV)
Entsprechend der ePrivacy Verordnung soll auf jeder Webseite, die Cookies verwendet, der User gefragt werden, ob er der Nutzung von Cookies
zustimmt. Über den Sinn oder Unsinn kann man geteilter Meinung sein, denn viele Funktionen sind ohne Cookies nicht realisierbar (z.B. Session-Variablen), so dass
zumindest Session-Cookies eingesetzt werden müssen. Bei Session-Cookies besteht ein berechtigtes Interesse meinerseits (Funktionalität), weshalb diese auch ohne
Abfrage verwendet werden können.
Damit diese unsinnige Abfrage nicht bei jedem Start der Webseite angezeigt wird, wird diese Einstellung in einem Cookie abgespeichert. Dieses Beispiel zeigt, wie
dumm diese Verordnung ist. Aber sicherheitshalber muss sie leider gemacht werden.
Der Hinweis auf Cookies wird daher so lange wieder angezeigt, bis der Hinweis bestätigt wird. Damit wird aktiv (Opt-In Regelung) die Zustimmung zur
Verwendung von Cookies gegeben. Es steht also jedem frei, selbst zu wählen, ob diese lästige Abfrage bei jedem erneuten Besuch wieder angezeigt werden soll oder
nicht.
Funktion der Cookies (Werbung)
Die Cookies auf dieser Webseite dienen z.B. der Funktionalität, beispielsweise der automatischen Umschaltung bei mobilen Geräten. Genauso wird
in diesem Cookie abgespeichert, ob Sie deren Verwendung zugestimmt haben, damit der Hinweis nicht mehr erscheint. Mehr wird nicht gemacht.
Bei der Einblendung dynamischer Werbebanner kann es vorkommen, dass Drittabbieter-Cookies gesetzt werden. Diese können, falls gewünscht, direkt im Browser
abgeschaltet werden. Da der jeweilige Anbieter jeden Besucher zuvor durch Retargeting markiert hat (Personalisierung), kann relativ interessennahe Werbung
eingeblendet werden. Kann, weil die Trefferquote meist relativ schlecht ist.
Bei Amazon sieht es zwar ähnlich aus, ich selbst setze aber nur vordefinierte, themenrelevante Werbung ein. Es könnte aber sein, dass Amazon dennoch unbemerkt
Cookies setzt.
Bei statischer Werbung handelt es sich nur um verlinkte Bilder, Banner oder Texte.
Google selbst setzt mindestens vier weitere Cookies, auf die ich keinen Einfluss habe.
Weitere Hinweise
Weitere Informationen hierzu sind in der Datenschutzerklärung zu finden. Ergänzende Hinweise zu dieser Webseite gibt es hier.
Session-Cookies
Mit Hilfe von Session-Cookies werden Einstellungen und Funktionen umgeschaltet, um beispielsweise auf einem Smartphone weniger Bilder laden zu müssen. Damit ist es möglich, dass nur die Bereiche und Daten geladen wurden, die auch notwendig sind. Über die Cookie-Abfrage wird diese Einstellung automatisch vorgenommen, weil dies technisch notwendige Einstellungen sind.
Cookie verwalten
Um vollen Zugriff auf alle Inhalte zu bekommen, müssen hier die Google-Werbung und der Hinweis von Google selbst bestätigt werden.
Es kann sein, dass das Cookie nicht richtig gesetzt bzw. erkannt wird. In diesem Fall das bestehende Cookie nochmals löschen und den Hinweis auf der nachfolgenden
Seite nochmals bestätigen.
Es ist kein Cookie gesetzt.
Inhalte bei abgeschalteter Werbung
Da die Google-Werbung die Haupteinnahmequelle sein sollte, werden bei abgeschalteter Option nicht nur die Werbeblöcke, sondern auch einzelne Inhaltsblöcke abgeschaltet. Bei dynamischer Affiliate-Werbung werden Werbeblöcke vom Anbieter geladen. Bei statischen Inhalten vom eigenen Server. Amazon-Werbung ist immer statisch.
Neue Google Cookie Verwaltung
Google zwingt mal wieder dazu, die Zustimmung zu ändern und zu verwalten. D.h. die zusätzliche Abfrage kommt direkt von Google.
Jedenfalls wird jetzt auf jeder Seite unten am linken Rand dieser Hinweis von Google ungefragt eingeblendet. Das lässt sich leider nicht ändern.
Leider hat Google nicht verstanden, was diese vollkommen überzogene Abfrage nun bedeutet: Diese Abfrage ist ein externer Inhalt, so dass diesem eigentlich erst
zugestimmt werden muss, bevor er abgefragt wird. Das bedeutet: "Darf ich dich fragen, ob ich dich fragen darf?"
Hinzu kommt, dass wenn jemand die Google-Abfrage ablehnt, werden deren Inhalte trotzdem übertragen, nur eben leer. Ob hier Absicht oder pure Unwissenheit von
Google vorliegt, kann ich leider nicht sagen. Es geht momentan nicht anders. Also besteht für den Schalter und den Link ein berechtigtes, technisches
Interesse.
Zum Widerrufen der Google Einwilligung hier klicken
Bitte diesen Link bzw. Schalter testen, wenn die Google-Einstellung zurückgesetzt werden soll/muss. Was damit von Google gemacht wird, kann ich leider nicht sagen.
Hinweis
Die Lebensdauer des Cookies beträgt ca. drei Monate, die des Session-Cookies so lange, bis der Browser geschlossen wird.
Wenn das Cookie gelöscht werden soll, wird es ungültig gesetzt. Es liegt dann am Browser, bis er dies bemerkt. Es kann sein, dass er erst geschlossen
werden muss.
Genauso kann es sein, dass eine neue Einstellung erst nach dem Aufruf einer weiteren Seite wirksam wird.
Weiterhin kann in den Sicherheitseinstellungen des Browsers festgelegt werden, dass eine Seite generell keine Cookies setzen darf. Außerdem können dort
normalerweise alle vorhandenen Cookies gelöscht werden.
Hinweis
Sollten diese Einstellungen mit Cookies nicht funktionieren, dann geben Sie mir bitte Bescheid. Leider arbeitet jeder Browser etwas anders, so dass es durchaus zu Problemen kommen kann.